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OLG Bamberg, 02.12.1991 - 7 WF 167/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 114
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 456
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 25.07.2005 - 4 WF 104/05
Familienrecht - Zur Frage der Mutwilligkeit der Klageerhebung
Eine Klageerhebung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint unter diesen Umständen mutwillig im Sinne von § 114 ZPO, so dass derzeit keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. dazu auch Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 Rn. 32 mit Bezug auf OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 944 sowie - mit Blick auf die Vollstreckungsabwehrklage - Rn. 31 mit Bezug auf OLG Bamberg FamRZ 1992, 456). - OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01
Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist; …
Prozesskostenhilfe ist auch einem Beklagten zu bewilligen, der den Klageantrag sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Bamberg, FamRZ 1992, 456;… OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344, zitiert bei Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn. 25). - OLG Celle, 10.03.2006 - 3 W 29/06
Voraussetzungen für mutwillige Rechtsverfolgung
Das angestrebte Ziel hätte somit möglicherweise auf einfacherem Weg erreicht werden können (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1992, 456; FG Hamburg, EFG 2006, 132, 133). - OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 W 25/01
Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist; …
Prozesskostenhilfe ist auch einem Beklagten zu bewilligen, der den Klageantrag sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Bamberg, FamRZ 1992, 456;… OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344, zitiert bei Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn. 25). - AG Ludwigslust, 26.10.2004 - 5 F 48/03
Wegfall einer titulierten Unterhaltspflicht; Wegfall der von einem Vater …
Es kann damit dahinstehen, ob dem Kläger eventuell ein Anspruch unter Verzugsgesichtspunkten auf den Ersatz der Kosten des Prozesskostenhilfeverfahrens gegen den Beklagten im Umfang des anerkannten Teilbegehrens zustehen könnte oder ob dem Kläger diesbezüglich überhaupt noch hätte Prozesskostenhilfe bewilligt werden dürfen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1992, 456 [OLG Bamberg 02.12.1991 - 7 WF 167/91] )); nach dem Gesagten kann ersterer Anspruch nicht im Rahmen der hier zu treffenden Kostenentscheidung berücksichtigt werden, während letzteres nicht zum Nachteil des Beklagten gehen kann.